Beratungskonzept für die Städtische Realschule Nord in Düren

Beratungskonzept für die Städtische Realschule Nord in Düren
In Anlehnung an den Runderlass des NSW vom 8.12.97
Als Grundlage für das Beratungskonzepts der Städtischen Realschule Nord dient die allgemeine Bedeutung von Beratung, die nachfolgend beschrieben wird:
„Beratungstätigkeit in der Schule ist grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrer und Lehrerinnen und somit integraler Bestandteil des Auftrages unserer Schule. In jeder Unterrichtsstunde und in vielen Gesprächen außerhalb des Unterrichts haben Elemente von schulischer Beratung ihren festen Platz . Daran sind alle Personen die Schule mitgestalten beteiligt, wie Schulleitung, Lehrkräfte, Schüler und Schülerinnen, Eltern, Schulpsychologischer Dienst und andere Beratungsstellen.“
Folgende Punkte beschreiben das Beratungskonzept der Städtischen Realschule Nord:
 
Grundsätze unserer Beratungstätigkeit
Rolle des Beratungslehrerteams
Aufgaben des Beratungslehrerteams
 
Zu 1. Grundsätze unserer Beratungstätigkeit
·      Beratung ist freiwillig und setzt die Zustimmung des zu Beratenden voraus. Der oder die Ratsuchende bestimmt, ob er /sie einen Berater in Anspruch nehmen will oder ob die begonnen Beratung fortgesetzt wird. Die Beratung kann zu jedem Zeitpunkt vom Ratsuchenden abgebrochen werden. Der Ratsuchende gibt selbst das Problem vor und setzt den Rahmen, in dem eine Problemlösung erarbeitet werden soll. Ob er eine Problemlösung in die Praxis umsetzt oder nicht, unterliegt allein seiner Entscheidung. Die Selbstverantwortlichkeit wird gewürdigt und gestärkt.
·      Beratung erfordert Unabhängigkeit in der Institution. Das Ergebnis einer Beratung kann nicht von Dritten angefordert werden.
·      Wichtig ist die Vertraulichkeit der Beratungstätigkeit. Informationen aus Beratungsgesprächen dürfen seitens des Beraters nicht weitergegeben werden, es sei denn der Ratsuchende entbindet ihn von dieser Schweigepflicht.
·      Abhängig von der Sachlage und in Absprache mit dem Ratsuchenden sollte der Beratungslehrer versuchen, unmittelbar Beteiligte und andere zuständige Personen rechtzeitig in den Beratungsprozess einzubeziehen.
 
Zu 2. Rolle des Beratungslehrerteams
Die an unserer Schule tätigen Beratungslehrerinnen Frau Lüttgen, Frau Jordan und Frau Dombert, ergänzen und vertiefen die Beratungstätigkeit aller an Beratung beteiligten Personen, die oben aufgeführt sind. Dabei werden die Aufgaben der Klassen- und Fachlehrer nicht eingeschränkt, sondern ergänzt. Bei besonderen Schwierigkeiten mit einzelnen Schülern und Schülerinnen oder Klassen werden die Beratungslehrerinnen angesprochen, die dann die Aufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen. Darüber hinaus sind sie gegebenenfalls ein Bindeglied zu außerschulischen Beratungsdiensten.
 
Zu 3. Folgenden Aufgaben werden vom Beratungslehrerteam wahrgenommen:
3.1. Schullaufbahnberatung
·      Gespräche mit Schülern und Eltern
·      Teilnahme an Konferenzen
·      Vermittlung von weiterführenden Kontakte
·      Einzelberatung
 
Zurzeit wird in der Stufe 5 zu Beginn des Schuljahres ein Screening durchgeführt, um Leseverständnis und Konzentrationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu erfassen und gegebenenfalls mit Fördermaßnahmen zu reagieren. Die Auswertung dieses Screenings erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen Dienst.
Frau Lüttgen führt in Einzelfällen Test zur Schullaufbahnberatung durch um aussagekräftige Prognosen erstellen zu können.
Erprobungsstufenkonferenzen bilden die Grundlage zu Einzelberatungen der Eltern und der Schüler und Schülerinnen.
Schullaufbahnberatung verliert ihre Bedeutung nach der Orientierungsstufe nicht, da noch im 7. und 8. Schuljahr Schulformwechsel stattfinden. In Einzelfällen werden auch hier Beratungen durchgeführt und Perspektiven für die Schülerin oder den Schüler entworfen.
 
3.2. Einzelberatung in besonderen Problemlagen
·      Einzel- und Mehrfachgespräche und gegebenenfalls Weitervermittlung
·      evt. Begleitung zum außerschulischen Erstgespräch
 
Schülerinnen und Schüler suchen entweder selbständig den Kontakt zu einer der drei Beratungslehrerinnen bzw. zu einem anderen Lehrer ihres Vertrauens oder der Kontakt wird durch den Klassenlehrer oder Fachlehrer hergestellt. In vertraulichen Einzelgesprächen versucht die Beratungslehrerin nun, gemeinsam mit dem Ratsuchenden Lösungen für das geschilderte Problem zu finden. Hier liegt der Schwerpunkt der Beratungstätigkeit von Frau Dombert.
 
3.3. Berufswahlvorbereitung
·      Berufswahlvorbereitung innerhalb des Fachunterrichts in den Schuljahren 5 bis 7
·      Schnupperpraktikum im 8. Schuljahr
·      Vermittlung und Durchführung eines Betriebspraktikums im 9. Schuljahr
·      „Go for the job“ Vorstellungstraining im 9. Schuljahr
·      Förderung von Medienkompetenz in allen Schuljahren
·      Kooperation mit ortsansässigen Betrieben wie Visteon und ????
·      Stärkung der eigenen Persönlichkeit und Herausfinden von Interessensschwerpunkten
·      Kontaktaufnahme zum Arbeitsamt und Einzelberatung
 
Frau Jordan ist die Hauptansprechpartnerin für die Berufswahlvorbereitung und führt ebenfalls Einzelberatungen durch.
 
3.4. Gewaltprävention
·      Mediation / Streitschlichtung
·      Ausbildung von Schülerinnen und Schüler als Streitschlichter
·      Kontakte zur Jugendpolizei (z.B. zum Thema Abzocken)
·      Ausbildung von Schülerinnen und Schüler als Busbegleiter
 
Frau Lüttgen bildet in Zusammenarbeit mit Frau Port die Streitschlichter aus den Jahrgängen 8 bis 10 aus. Eine installierte Streitschlichtung steht den Schülerinnen und Schülern von Klasse 5 bis 7 in den Pausen zur Verfügung und wird rege genutzt.
Die Ausbildung der Busbegleiter erfolgt in Zusammenarbeit mit der Realschule am Bretzelnweg.
 
3.5. Elternberatung
·      Elterngespräche
·      bei Bedarf Anwesenheit bei Elternabenden
·      Elternabende zum Methodentraining
 
Neben den üblichen Elterngesprächen an Elternsprechtagen und vereinbarten Terminen übernehmen die Beratungslehrerinnen in Einzelfällen die Beratung der Eltern.
 
3.6. Gruppenberatung
·      Förderung der Gruppenzusammengehörigkeit und des Teamgeistes in Klassen
In Zusammenarbeit mit der Klassenlehrerin und dem Klassenlehrer finden Beratungsstunden im Klassenverband oder im Kleingruppen statt, um bestehende, problematische Strukturen aufzubrechen und Mobbing innerhalb einer Klasse zu vermeiden oder um bei evtl. Problemen mit Kollegen zu vermitteln.
 
3.7. Kollegiale Beratung einzeln und in Gruppen
·      Kollegiale Fallberatung
·      Supervision durch eingeladenen Supervisor
·      Einzelberatung
Die kollegiale Zusammenarbeit, sowie ein Beratungsgespräch bei fachlichen, didaktischen, methodischen und erzieherischen Fragestellungen finden ganz selbstverständlich im Kollegium statt. Sicherlich können auch hier die ausgebildeten Beratungslehrerinnen angesprochen werden.
 
Beratung an der RS Nord
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